Die Erstellung von Maschinendokumentationen ist ein wesentlicher Bestandteil für die Inverkehrbringung von Maschinen innerhalb der EU und Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. Sie dient nicht nur der rechtlichen Absicherung des Herstellers, sondern auch dem Schutz der Anwender. Eine vollständige Maschinendokumentation umfasst verschiedene Komponenten:
Ermittlung und Bewertung aller möglichen Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, um geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Offizielle Erklärung des Herstellers, dass die Maschine allen zutreffenden EU-Richtlinien entspricht (insb. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ab 2027).
Gebrauchsanweisung für Bediener, Wartungspersonal und ggf. Instandhalter.
Nachweis, dass Sicherheitsfunktionen (z. B. Not-Halt, Lichtschranken, Zweihandschaltung) zuverlässig funktionieren – gemäß Norm EN ISO 13849-1.
Sammelt alle für CE-Konformität relevanten Nachweise. Wird nicht mit der Maschine ausgeliefert, muss aber Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Dokumentieren die ordnungsgemäße Montage, Funktion, Sicherheitseinrichtungen und ggf. Abnahme durch Kunden oder Prüfer.
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